Schall- und Laserverordnung |
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26.10.07 - Mit Inkrafttreten des Gesetzes per 1. Mai 2007, müssen Veranstalter, sofern die Schallpegel 93dB(A) überschreiten werden, die Veranstaltung anmelden. Ab einem Pegel von 96dB(A), länger als 3 Stunden, müssen die Werte aufgezeichnet, und 30 Tage aufbewahrt werden. Die Messungen und Aufzeichnungen können wir für Sie übernehmen. Für die Datenaufzeichnung verwenden wir unseren Pegelaufzeichner CESVA LRF05. Mit diesem Gerät kann der Pegel auch auf einen festen Wert limitiert werden. Gerade für Veranstaltungen mit DJ's eine beliebte Methode.
Haben Sie Fragen zu diesem Gesetz und dem sicheren Umgang damit, rufen Sie uns an.
Den Gesetzestext sowie Erläuterungen dazu finden Sie auf unserer Seite Vermietung.
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